REPUBLIK KAP VERDE
GESETZ ÜBER DIE REGELUNG DER ERTEILUNG EINER UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR AUSLÄNDER IM RUHESTAND
Nr. 19 / V / 96 vom 30. Dezember 1996
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ARTIKEL 1
Dieses Gesetz regelt die Bedingungen für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer im Ruhestand in der Republik Kap Verde.
ARTIKEL 2
1. Im Sinne dieses Gesetzes kann ausländischen Staatsangehörigen im Ruhestand die Genehmigung zum ständigen Aufenthalt in der Republik Kap Verde erteilt werden, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Nachweis monatlicher Einkünfte (pro Person oder pro Ehepaar) im Gegenwert von ECV 130 000 $ 00 in freikonvertierbarer Währung (ca. EUR 1.330,-);
b) Nachweis der Geschäftsfähigkeit;
c) Nachweis, daß der Antragsteller zu keiner mehr als zweijähriger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist;
d) Erklärung der Bereitschaft zur Einhaltung der Gesetze der Republik Kap Verde sowie der Landessitten;
e) Nachweis der Verfügbarkeit ausreichender Mittel für eine Niederlassung in der Republik Kap Verde;
f) Erklärung der Übernahme von Arzt- und Heilmittelkosten durch den Antragsteller im Krankheitsfall.
2. Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung im Sinne dieses Gesetzes gilt auch für Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder sowie unterhaltsberechtigte Personen.
ARTIKEL 3
1. Die ausländischen berenteten Bürger, die eine ständige Aufenthaltsberechtigung
erwerben, genießen
folgende Rechte und Ausnahmegenehmigungen:
a) das Recht auf die Einfuhr eines Personenkraftwagens für den Eigenbedarf
bei Ausnahme von den
Zollgebühren und der Verbrauchersteuer;
b) Das Recht auf Zollbefreiung entsprechend des Gesetzgebungsaktes No. 38/93
vom 6. Juli
bezüglich der Einfuhr von Gegenständen des persönlichen und häuslichen
Bedarfs, einschließlich
des Mobiliars für die Ausstattung des Wohnsitzes;
c) Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Wohneigentum zur Eigennutzung.
2. Die in den Absätzen a) und b) der vorherigen Nummer aufgeführten Güter können nicht im Verlauf von vier folgenden Jahren gegen Bezahlung oder kostenlos überlassen, veräußert oder übergeben werden, außer in Ausnahmefällen, die entsprechend begründet sind und vom Generaldirektor für Zollangelegenheiten genehmigt wurden sowie nach Entrichtung der Zollgebühren und anderer Auflagen basierend auf der gültigen Gebührentabelle und dem Wert dieser Güter im Augenblick ihrer Überlassung.
3. Das unter Nutzung der Zollbefreiung eingeführte Fahrzeug darf nur
durch den Besitzer, seinen
Ehepartner oder deren Kinder geführt werden.
4. Die Nichtbeachtung der vorhergehenden Bestimmungen stellt eine strafbare
Handlung im Sinne der
Zollbestimmungen dar.
5. Artikel 3 des Regulierungsdekrets No. 4/97 vom 3. März wird aufgehoben.
ARTIKEL 4
Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung kann nur aus folgenden Gründen widerrufen werden:
a) Begehung einer Straftat, deren Ahndung eine Freheitsstrafe von mehr als zwei Jahren vorsieht;
b) fortgesetzte Mißachtung der Gesetze der Republik Kap Verde oder der guten Sitten des Landes.
ARTIKEL 5
Der Ausländer, dem eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aufgrund dieses Gesetzes erteilt wurde, kann im Rahmen des geltenden Rechts im Hinblick auf die von ihm in der Republik Kap Verde getätigten Investitionen in den Genuß der Rechtsstellung eines ausländischen Investors kommen.
ARTIKEL 6
Näheres zum Inhalt dieses Gesetzes regelt die Regierung. (Siehe Anlage)
ARTIKEL 7
Dieses Gesetz tritt unverzüglich in Kraft.
Bestätigt am 11. 12. 1996.
gez. Der Präsident der Nationalversammlung
António de Espirito Santo Fonseca
Verkündet am 26. 12. 1996
Das Gesetz ist zu veröffentlichen.
gez. Der Präsident der Republik
Dr. António Mascarenhas Monteiro
ANLAGE
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG
Auf der Grundlage des Artikels 6 des Gesetzes Nr. 19 / V / 96 vom 30. Dezember 1996 betreffend die rechtliche Regelung für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer im Ruhestand wird hiermit folgende Durchführungsverordnung erlassen:
ARTIKEL 1
Dem Antrag auf die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in der Republik Kap Verde gemäß dem Gesetz Nr. 19 / V / 96 vom 30. Dezember 1996 sind folgende Unterlagen beizufügen:
a) Eine von den zuständigen Stellen ausgefertigte Bescheinigung über die Höhe der Ruhestandsbezüge;
b) eine von einer gesetzlich dazu ermächtigten Stelle ausgefertigte Bescheinigung über die Geschäftsfähigkeit des Antragstellers;
c) ein innerhalb von zwei Monaten vor Einreichung des Antrages auf eine Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestelltes polizeiliches Führungszeugnis;
d) eine vom Antragsteller unterzeichnete Erklärung, wonach er sich zur Einhaltung der Gesetze der Republik Kap Verde sowie der Sitten verpflichtet;
e) der Nachweis über Vermögen und Finanzmittel des Antragstellers und/oder des Ehegatten;
f) eine beglaubigte Fotokopie des Personalausweises;
g) die Heiratsurkunde sowie gegebenenfalls Geburtsurkunden minderjähriger Kinder oder unterhaltsberechtigter Personen (unter Beifügung beglaubigter portugiesischer Übersetzungen).
ARTIKEL 2
1. Die gemäß dem vorhergehenden Artikel ordnungsgemäß erstellten Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sind bei den Botschaften oder den Konsulaten der Republik Kap Verde einzureichen, die sie zusammen mit den ihnen angezeigt erscheinenden zusätzlichen Informationen an die Generaldirektion für Konsularische Angelegenheiten des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (DGAC) weiterleiten. Diese leitet die Anträge zusammen mit einer Stellungnahme an die Direktion für Emigration und Grenzen (DEF) zur Entscheidung weiter.
(...)
6. Wird der Antrag genehmigt, erteilt die Direktion für Emigration und Grenzen die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Form einer entsprechenden Urkunde.
ARTIKEL 3
Ausländische Staatsbürger im Ruhestand, denen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
gemäß Gesetz Nr. 19 / V / 96 vom 30. Dezember 1996 sowie auf der
Grundlage dieser Durchführungsverordnung erteilt wurde, kommen in den Genuß
folgender Rechte und Befreiungen:
a) Berechtigung zur steuer-, abgaben- und zollfreien Einfuhr eines Personenkraftfahrzeuges zum eigenen Gebrauch alle drei Jahre. Wird das Fahrzeug veräußert, unterliegt es der Verzollung gemäß den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
b) Berechtigung zur steuer-, abgaben- und zollfreien Einfuhr von Gegenständen des persönlichen Gebrauchs sowie des Mobiliars für den eigenen Wohnsitz alle fünf Jahre; hierzu gehören auch ein Fernsehgerät, ein Computer, ein Videogerät, eine Hifi - Stereoanlage, ein Kühlschrank und ein Herd.
c) Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Wohneigentum zur Eigennutzung (eine Wohneinheit je Verwaltungsbezirk - Conselho)
ARTIKEL 4
Die Zollabfertigung von Gegenständen und Geräten gemäß dem vorhergehenden Artikel , Buchstaben a) und b), erfolgt auf Grundlage der Vorlage einer Beschei-nigung der Generaldirektion für Konsularische Angelegenheiten des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, worin dem Eigentümer dieser Gegenstände und Geräte seine Eigenschaft als ortsansässiger Ausländer im Ruhestand bestätigt wird.
ARTIKEL 5
Der Antrag auf Befreiung von der Grunderwerbssteuer beim Kauf von Wohneigen-tum zur Eigennutzung wird auf Grundlage einer Bescheinigung der Generaldirektion für Konsularische Angelegenheiten des Ministeriums für Auswärtige Angelegenhei-ten bearbeitet, worin dem Antragsteller seine Eigenschaft als ortsansässiger Aus-länder im Ruhestand bestätigt wird.
ARTIKEL 6
Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gilt gleichzeitig für folgende Angehörige des Antragstellers:
1. seinen Ehegatten;
2. seine minderjährigen Kinder;
3. sonstige unterhaltspflichtige Familienangehörige, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
ANTRAGSBESTIMMUNGEN ZUR ERLANGUNG EINER UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR AUSLÄNDER IM RUHESTAND IN DER REPUBLIK KAP VERDE
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Pro Person sind zwei Lichtbilder erforderlich.
Die Kosten für die Ausstellung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung betragen:
1. Für eine Person ECV 58 000 $ 00 = EUR 532,-
2. Für ein Ehepaar ECV 114 400 $ 00 = EUR 1.040,-
3. Für jeden weiteren minderjährigen Sohn bzw. Tochter ECV 5 000 $ 00 = EUR 46,-
4. Für jeden weiteren volljährigen Sohn bzw. Tochter ECV 53 400 $ 00 = EUR 486,-
ANTRAG AUF STÄNDIGEN WOHNSITZ IN DER
REPUBLIK KAP VERDE ALS AUSLÄNDER IM RUHESTAND
AUF DER GRUNDLAGE DES GESETZES NR: 19 / V / 96
VOM 30. DEZEMBER 1996 UND DER ENTSPRECHENDEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG
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1. Name, Vornamen ....................................................................................................
2. Beruf ........................................................................................................................
3. Familienstand ..........................................................................................................
4. Geburtstag ...............................................................................................................
5. Geburtsort ................................................................................................................
6. Staatsangehörigkeit .................................................................................................
7. Familienmitglieder und unterhaltspflichtige Personen ..............................................
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8. Datum der Berentung ...............................................................................................
9. Bestätigung, daß die monatlichen Renten- (Pansions-) Bezüge mindestens EUR 1.330,00 betragen ..............................................................................................
10. Besitz und sonstige Aktiva in der Republik Kap Verde ...........................................
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11. Datum der vorgesehenen Ansiedlung in der Republik Kap Verde .........................
12. Name, Alter, Staatsbürgerschaft des begleitenden Ehepartners ...........................
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Unterschrift Datum
DECLARAÇÃO
Eu, ..................................................., declaro respeitar as leis e os bons costumes da República de Cabo Verde.
Assinatura Data
ERKLÄRUNG
Hiermit erkläre ich, ................................................, daß ich die Gesetze und die guten Sitten der Republik Kap Verde einhalten werde.
Unterschrift Datum
DECLARAÇÃO
Eu, ..................................................., declaro, que em caso de doença vou assumir todos os encargos com a assistência médica e medicamentosa.
Assinatura Data
ERKLÄRUNG
Hiermit erkläre ich, ................................................, daß ich im Krankheitsfall alle Arzt- und Heilmittelkosten übernehmen werde.
Unterschrift Datum